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  • Aufnahme in die Oberberg Kliniken – Informationen für gesetzlich Versicherte

    Ihre Gesundheit steht im Mittelpunkt

    Ab hier müssen Sie diesen Weg nicht mehr allein gehen.

    Der Schritt, sich Hilfe zu suchen, erfordert Mut. Bei Oberberg beginnt ab diesem Moment ein geschützter Rahmen, in dem Sie gesehen, ernst genommen und begleitet werden. Unsere spezialisierten Teams stehen Ihnen von Anfang an zur Seite – verlässlich, transparent und mit dem Ziel, Ihnen Sicherheit zu geben.

    Sie dürfen darauf vertrauen: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Aufnahmeprozess und klären gemeinsam alle Fragen rund um Organisation, Formalitäten und Kosten. In einer Phase, die oft von Unsicherheit geprägt ist, schaffen wir Orientierung und Halt.

    Psychische Erkrankungen können das Leben stark belasten. In den Oberberg Kliniken unterstützen wir Patienten dabei, körperliche und seelische Stabilität wiederzufinden.

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich direkt an uns wenden, um alle Fragen zur Aufnahme zu klären und gemeinsam den besten Weg für Ihre Behandlung zu finden.

    Kontakt aufnehmen: telefonisch unter 030 - 264 786 07 oder über unser Kontaktformular.

    Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

    Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in bestimmten Fällen gem. § 13 Abs. 2 SGB V möglich. Dabei wird die Rechnung gegenüber der Klinik im zunächst vom Patienten selbst beglichen. Der vorfinanzierte Betrag wird anschließend von der gesetzlichen Krankenversicherung (anteilig) rückerstattet. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Patienten nur jene Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären. Die Differenz trägt der Patient. Wie bei jedem stationären Klinikaufenthalt tragen die Patienten außerdem den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag von 10 € pro Krankenhaustag für max. 28 Tage im Kalenderjahr. Dies gilt auch für die Aufnahme in einer Privatklinik. Im Rahmen der Genehmigung der Behandlung in der privaten Wunschklinik wird die Krankenkasse dem Patienten mitteilen, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, ob ein Verwaltungskostenabschlag (max. 5 %) erhoben wird und wie lange Bindung an die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens besteht.

    Neben dem Kostenerstattungsverfahren besteht die Möglichkeit, dass die GKV eine Einzelfallentscheidung trifft, und die Behandlungskosten auch für eine Privatklinik anteilig übernimmt. Besondere medizinische und soziale Gründe ermöglichen der GKV auch auf diesem Weg eine Kostenbeteiligung.

    Zur Vorgehensweise beim Kostenerstattungsverfahren inkl. Musterbrief zur Antragsstellung, fachärztliche Stellungnahme des ambulanten Facharztes und der Erstellung eines Kostenvoranschlages beraten wir Sie gern.

    Patientenaufnahme

    Eine Aufnahme in unsere Privatkliniken ist in der Regel zeitnah möglich.

    Ganz einfach – in drei Schritten.

    Wir sind für Sie da!

    • 1
      Sie kontaktieren uns.
    • 2
      Unser freundliches Aufnahmeteam berät Sie persönlich.
    • 3
      Wir kümmern uns um eine schnelle und reibungslose Aufnahme.

    Kontaktaufnahme

    Eine Aufnahme in unsere Privatkliniken ist in der Regel zeitnah möglich.

    Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung telefonisch, oder schreiben Sie uns per Kontaktformular.

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